11/17 2024.BKD.4985 PHBern]; vgl. Art. 2 der Mittelschuldirektionsverordnung vom 16. Juni 2017 [MiSDV; BSG 433.121.1]). Damit absolvierte er seine Schulbildung bis und mit dem Schuljahr 2021/2022 in der Schweiz und auf Deutsch. Dem ausländischen Vorbildungsnachweis ist zudem zu entnehmen, dass er die Bewertung "ausgezeichnet" für das Fach Deutsch erhielt (Zeugnis des ersten E.____ [Beilage 3 zur Stellungnahme der PHBern]).