Der Beschwerdeführer legt nicht dar, welches mildere Mittel genügend wäre. Ebenso ist für die Bil- dungs- und Kulturdirektion nicht ersichtlich, dass für eine tertiäre Ausbildung die Anforderungen an das Sprachniveau nicht erforderlich wären. Schliesslich ist es grundsätzlich zumutbar, von den zukünftigen Studierenden ein gewisses Sprachniveau zu verlangen. Es liegt sowohl im privaten Interesse der Studierenden als auch im öffentlichen Interesse, dass diese dem Unterricht folgen und so Kompetenzen erlernen können. Ohne ein gewisses Sprachniveau in der Unterrichtssprache kann ein Studium nicht erfolgreich abgeschlossen werden.