Auf Grund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist weiter davon auszugehen, dass es zulässig ist, einen Nachweis von Sprachkenntnissen zusätzlich zu den abschliessend geregelten Zulassungsbedingungen zu verlangen. Die PHBern hat generell-abstrakte Regelungen für den Nachweis von Sprachkenntnissen für ihre Studiengänge in den Allgemeinen Zulassungsweisungen erlassen. Somit besteht grundsätzlich eine genügende Rechtsgrundlage für den Nachweis von Sprachkenntnissen bei der Zulassung zur PHBern. Es kann offen gelassen werden, ob der Rektor zuständig war, diese ge- nerell-abstrakten Regelungen zum Sprachnachweis als "Weisungen" zu erlassen.