Es werden jedoch weniger hohe Anforderungen gestellt, wobei die Art des Sonderstatusverhältnisses (z. B. freiwillige oder zwangsweise Begründung) zu berücksichtigen ist. Beim Erfordernis des Rechtssatzes ("Normdichte") wird eine geringere Bestimmtheit des Rechtssatzes verlangt. Bezüglich des Erfordernisses der Gesetzesform ("Normstufe") muss gefordert werden, dass für die Begründung sowie, in den Grundzügen, die rechtlichen Auswirkungen des Sonderstatusverhältnisses in einem Gesetz umschrieben werden. Ebenfalls einer Grundlage im Gesetz bedürfen schwere Eingriffe in die Grundrechte.