in einem Gesetz enthalten sein müssen (Häfelin/Müller/Uhlmann, Rz. 350). Ein Sonderstatusverhältnis oder besonderes Rechtsverhältnis liegt vor, wenn eine Person in einer engeren Rechtsbeziehung zum Staat steht als die übrigen Menschen und sich daraus für sie besondere Pflichten und Einschränkungen der Freiheitsrechte ergeben. Ein Beispiel dafür sind Studierende. Der Grundsatz der Gesetzmässigkeit gilt auch für das Sonderstatusverhältnis. Es werden jedoch weniger hohe Anforderungen gestellt, wobei die Art des Sonderstatusverhältnisses (z. B. freiwillige oder zwangsweise Begründung) zu berücksichtigen ist.