den Buchstaben d und e (Art. 11 Abs. 1 Allgemeine Zulassungsweisungen). Mit Blick auf die Fächergruppen gemäss Absatz 1 Buchstaben d bis f können während der letzten drei Schuljahre auch zwei oder drei verschiedene Fächer der jeweiligen Gruppe belegt worden sein (Art. 11 Abs. 2 Allgemeine Zulassungsweisungen). Mit Blick auf das Fach Wirtschaft und Recht genügt es, wenn im jeweiligen Schuljahr entweder Betriebswirtschaftslehre und Rechtskunde oder Volkswirtschaftslehre und Rechtskunde belegt wurden (Art. 11 Abs. 3 Allgemeine Zulassungsweisungen).