Personen mit einem von der EDK anerkannten Lehrdiplom für die PS werden prüfungsfrei zum Bachelorstudium S1 und zum Fachdiplomstudium S1 zugelassen (Art. 9 Abs. 4 Allgemeine Zulassungsweisungen). Personen mit einem ausländischen Bachelor- oder Masterabschluss und einem ausländischen Vorbildungsausweis, die beide nicht an einer deutschsprachigen Institution erworben wurden, müssen ein internationales Deutsch-Sprachdiplom mindestens auf dem Niveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" vorlegen (Art. 9 Abs. 6 Allgemeine Zulassungsweisungen).