1a PHG zugelassen. Ausgenommen sind Personen, deren Wohnsitzkanton nach Artikel 5 der Interkantonale Fachhochschulvereinbarung vom 12. Juni 2003 (FHV) nicht der Kanton Bern ist; über allfällige Gegenausnahmen informieren das Institut für Primarstufe (IPS) und die Services Aus- und Weiterbildung auf ihren Internetseiten (Art. 9 Abs. 3 Allgemeine Zulassungsweisungen). Personen mit einem von der EDK anerkannten Lehrdiplom für die PS werden prüfungsfrei zum Bachelorstudium S1 und zum Fachdiplomstudium S1 zugelassen (Art. 9 Abs. 4 Allgemeine Zulassungsweisungen).