Der Rektor hat die allgemeinen Zulassungsweisungen vom 19. März 2024 (Beilage 7 zur Stellungnahme der PHBern vom 24. September 2024) erlassen. Personen mit einer gymnasialen Maturität oder mit einem Bachelor- oder Masterabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Hochschule werden prüfungsfrei zum Bachelorstudiengang PS, zum Bachelorstudium S1 und zum Fachdiplomstudium S1 zugelassen. Unberücksichtigt bleiben Weiterbildungen, namentlich auch MAS-, MBA- und EMBA-Studiengänge (Art. 9 Abs. 1 Allgemeine Zulassungsweisungen).