sein (Art. 46 der Verordnung vom 16. November 2022 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule [PHV; BSG 436.911]). Reglemente über Ergänzungsprüfungen im Rahmen von Zulassungsverfahren werden durch den Schulrat erlassen. Sie bedürfen der Genehmigung der Bildungs- und Kulturdirektion (Art. 47 PHV).