Die Zulassung zu den Ausbildungen, die für den Unterricht an der obligatorischen Schule befähigen, erfordert eine gymnasiale Maturität, eine bestandene Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses oder eines Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen oder ein Hochschuldiplom (Art. 4 Abs. 1 des Reglements vom 28. März 2019 der EDK über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen [Anerkennungsreglement Lehrdiplome, ARLD]). Zur Ausbildung, die für den Unterricht auf der Primarstufe befähigt, werden auch Inhaberinnen und Inhaber einer