Zu den Studiengängen der Grundausbildung der Lehrkräfte für die Primarstufe und die Sekundarstufe I wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäss dem Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich 6/17 2024.BKD.4985