Als Unterscheidungskriterium diene der in- oder ausländische Vorbildungsausweis. Die Muttersprache oder die Staatsangehörigkeit seien nicht entscheidend. Hingegen könne durch ein ausländisches allgemeinbildendes Reifezeugnis, welches als Erstsprache Deutsch ausweise, das ausreichende Sprachniveau belegt werden ohne zusätzliches Sprachdiplom C1. Studienanwärterinnen und Studienanwärter, welche über einen deutschsprachigen Abschluss des Gymnasiums verfügen würden, hätten unter Beweis gestellt, dass sie die deutsche Sprache im schulischen Kontext, welcher zur Hochschulreife führe, erfolgreich anwenden könnten. Dies sei ein sachgerechtes und praktikables Unterscheidungskriterium.