Weiter müssten der Bund und die Kantone gemeinsam insbesondere die Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen gewährleisten und dabei auf die Autonomie der Hochschulen und ihren unterschiedlichen Trägerschaften Rücksicht nehmen. Das Sprachdiplom C1 stelle einen objektivierten Massstab für das Sprachniveau dar. Durch diese Voraussetzung könne eine willkürfreie und einheitliche Zulassungspraxis sichergestellt werden. Eine Ausnahmeregelung, wonach ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache anderweitig nachgewiesen werden könne, finde sich in den Zulassungsweisungen nicht. Als Unterscheidungskriterium diene der in- oder ausländische Vorbildungsausweis.