Die PHBern hält in ihrer Stellungnahme vom 8. Oktober 2024 fest, dass die Hochschulen anknüpfend an das Territorialprinzip frei seien, ihre Unterrichtssprache festzulegen. Sie seien gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch befugt, für die Zulassung zu ihren Studiengängen den Nachweis von Sprachkenntnissen zu verlangen. Die Regelung in den Zulassungsweisungen finde ihre gesetzliche Grundlage in Art. 10 Abs. 2 und Art. 39 Abs. 1 Bst. m PHG. Weiter müssten der Bund und die Kantone gemeinsam insbesondere die Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen gewährleisten und dabei auf die Autonomie der Hochschulen und ihren unterschiedlichen Trägerschaften Rücksicht nehmen.