G. Die PHBern reichte am 8. Oktober 2024 ihre Stellungnahme zur Hauptsache ein und beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. H. Am 17. Oktober 2024 reichte A.____, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, Bemerkungen ein. I. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 18. Oktober 2024 wurde den Parteien der Entscheid der Bil- dungs- und Kulturdirektion in Aussicht gestellt. J. Am 1. September 2025 reichte Rechtsanwalt B.____ seine Honorarnote ein. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit