C. Mit Zwischenverfügung vom 18. September 2024 lehnte der Rechtsdienst der Bildungs- und Kulturdirektion das Gesuch um superprovisorische vorsorgliche Zulassung von A.____ zum Bachelorstudium Primarstufe an der PHBern ab. Der Rechtsdienst gab der PHBern die Möglichkeit, sich zum Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme sowie zur Hauptsache zu äussern und die Vorakten einzureichen. D. A.____, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, beantragte mit Eingabe vom 22. September 2024, die Zulassung zum Bachelorstudium Primarstufe sei per Herbstsemester 2024 provisorisch anzuordnen.