Eventualiter beantragte er, (3) im Falle einer Ablehnung von Antrag 1 sei ihm eine Frist zur Nachreichung eines Sprachdiploms C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" von zwei Monaten ab Entscheid einzuräumen. Weiter beantragte er, (4) es sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen und (5) es sei auf die Auferlegung von Verfahrenskosten zu verzichten.