abrufbar unter be.lehrplan.ch → Allgemeine Hinweise und Bestimmungen [AHB] → Schulorganisation → Lektionentafel; zuletzt besucht am 28. Mai 2024) und umfassen somit einen gewichtigen Teil des Grundschulunterrichts. A.____ und B.____ haben auch während des laufenden Beschwerdeverfahrens weder für das Schuljahr 2023/2024 noch für die Schuljahre 2024/2025 oder 2025/2026 Jahresplanungen oder vergleichbare Unterlagen eingereicht, die Gewähr für den ausreichenden Grundschulunterricht ihrer Kinder leisten würden. Vor diesem Hintergrund ist bei einem Verbleib der Kinder im Privatunterricht eine Gefährdung des Anspruchs auf ausreichenden Grundschulunterricht nicht auszuschliessen.