nicht nach Belieben der Bewilligungsinhaber erfolgen. Entsprechend können die Bewilligungsinhaber nicht fordern, die Bewilligungsunterlagen seien bei ihnen einzusehen, wenn diese Unterlagen ohne Weiteres eingereicht werden können (vgl. Art. 20 Abs. 1 VRPG). Andernfalls würde das Schulinspektorat faktisch an der Durchführung der Aufsicht gehindert werden können. Im Übrigen hat das Schulinspektorat A.____ und B.____ genügend Zeit gegeben, die Unterlagen einzureichen. Indem A.____ und B.____ die vom Schulinspektorat gesetzten Fristen zur Einreichung der überarbeiteten Jahresplanungen unbenutzt haben verstreichen lassen, haben sie ihre Auskunfts- und Mitteilungspflichten verletzt.