In Bezug auf die Erfüllung der Auskunfts- und Mitteilungspflichten ist einzig ausschlaggebend, ob das Schulinspektorat in Erfüllung seiner Aufsichtspflicht die geforderten Jahresplanungen erhalten hat. Weil das Schulinspektorat die Aufsicht über die Bewilligung für den Privatunterricht führt, kann die Aufsicht und damit die Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen 10/14 2024.BKD.3009