Die vom Schulinspektorat beabsichtige Aufsicht durch Einfordern von Jahresplänen (um die regelmässige, planmässige, mithin auf einem bestimmten Konzept beruhende und gezielte Vermittlung festgelegter Lerninhalte zu prüfen) stellt somit ein geeignetes Mittel dar, um einen ausreichenden Grundschulunterricht sicherzustellen.