Im Regelfall setzt dies namentlich mindestens jährliche Überprüfungen der Unterrichtsqualität und der erreichten Lernziele, die Durchführung von Augenscheinen und das persönliche Gespräch mit den betroffenen Eltern und Kindern durch die zuständige Verwaltungsbehörde voraus. Zudem ist die Durchlässigkeit zur Volksschule sicherzustellen, sodass ein Kind, das zu Hause privat unterrichtet wird, verzugslos in die Volksschule integriert werden kann, sollte sich der häusliche Privatunterricht als unzureichend erweisen oder durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Tod, Invalidität, schwere Erkrankung oder Scheidung der Eltern) verunmöglicht werden (Reich, S. 605).