Gemäss Art. 66b Abs. 2 VSG in Verbindung mit Art. 71b VSG sind die Personen, die über eine Bewilligung zum Privatunterricht verfügen, gesetzlich verpflichtet, der Aufsichtsbehörde periodisch Bericht über das Einhalten der Bewilligungsvoraussetzungen zu erstatten. Somit sind A.____ und B.____ verpflichtet gewesen, die Unterlagen für die Bewilligungsvoraussetzung nach Art. 71a Abs. 1 Bst. d VSG (Erreichung der für die öffentlichen Kindergarten-, Primar- und Realklassen geltenden Unterrichtsinhalte und -ziele im Rahmen der Schulstufen) einzureichen. Diese Unterlagen bestanden in den Jahresplanungen der angegebenen Fächer.