Die Spezialgesetzgebung enthält zahlreiche Mitwirkungsverpflichtungen im Interesse einfacher und rascher Sachverhaltsfeststellung. In Bewilligungsverfahren müssen die gesuchstellenden Personen regelmässig bestimmte Belege beibringen (Michel Daum, in: Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 2. Auflage, Bern 2020, Art. 20 N. 12).