Weiter sei die Untersuchung auf Grund der aufsichtsrechtlichen Anzeigen zum Ergebnis gelangt, dass keine strukturellen Probleme erkennbar seien und die Aufsicht über die Schulinspektorate im Bereich des Privatunterrichts umsichtig und angemessen geführt würden. Folglich sei am 8. Mai 2024 das Verfahren auf Entzug der Bewilligung zum Privatunterricht wieder aufgenommen worden und eine letztmalige Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zum beabsichtigten Entzug der Bewilligung bis zum 30. Mai 2024 gewährt worden. Das Schulinspektorat hält fest, das Verfahren habe nicht sistiert bleiben müssen, bis der Entscheid des Verwaltungsgerichts rechtskräftig gewesen wäre. 2.2.2 Würdigung