Das Schulinspektorat legt in seiner Stellungnahme dar, dass das Ausstandsgesuch gegen den Schulinspektor mit Entscheid der Bildungs- und Kulturdirektion abgelehnt worden sei. Die dagegen erhobene Beschwerde ans Verwaltungsgericht sei mit Entscheid vom 6. Mai 2024 abgewiesen worden. Weiter sei die Untersuchung auf Grund der aufsichtsrechtlichen Anzeigen zum Ergebnis gelangt, dass keine strukturellen Probleme erkennbar seien und die Aufsicht über die Schulinspektorate im Bereich des Privatunterrichts umsichtig und angemessen geführt würden.