Mit Verfügung vom 3. Juni 2024 (Beilage 47 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024) entzog das Schulinspektorat A.____ und B.____ die Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht per 31. Juli 2024 und somit auf Ende Schuljahr 2023/2024. Gleichzeitig entzog das Schulinspektorat einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung.