Da A.____ und B.____ gegen den Schulinspektor ein Ausstandsgesuch einreichten, gewährte er ihnen mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 eine Fristverlängerung für die Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs und sistierte das Verfahren betreffend Entzug der Bewilligung zum Privatunterricht (Beilage 43 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024). Das Ausstandsgesuch gegen den Schulinspektor von A.____ und B.____ vom 30. September 2023 lehnte die Bildungs- und