Da in der Folge keine überarbeiteten Planungen eingereicht wurden, eröffnete das Schulinspektorat mit Schreiben vom 6. September 2023 das Verfahren betreffend Entzug der Bewilligung des Privatunterrichts und gewährte A.____ und B.____ diesbezüglich das rechtliche Gehör (Beilage 39 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024). Da A.____ und B.___