Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024). Das Schulinspektorat teilte mit E-Mail vom 10. August 2023 A.____ und B.____ mit, dass sie die Planungen einreichen müssten. Es hielt ausdrücklich fest, dass das Anbieten der Einsicht vor Ort nicht genüge, um die Pflichten aus der Bewilligung des Privatunterrichts zu erfüllen (Beilage 38 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024).