Das Schulinspektorat habe es jedoch abgelehnt am 21. Juni 2023 in die Jahresplanung Einsicht zu nehmen. Damit habe das Schulinspektorat auf sein Recht verzichtet. Mit Schreiben vom 31. Juli 2023 (Beilage 36 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024) forderte das Schulinspektorat A.____ und B.____ schriftlich auf, die überarbeiteten (Jah- res-) Planungen in den Fächern Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Französisch, Bildnerisches Gestalten (BG), Technisches und Textiles Gestalten (TTG) und Musik bis am 11. August 2023 einzureichen.