Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024]). Mit E-Mail vom 30. Juni 2023 (in Beilage 35 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024) teilten A.____ und B.____ mit, dass das Einreichen der Jahresplanung für das kommende Schuljahr nicht Bestandteil der ihnen erteilten Bewilligung für den Privatunterricht sei. Zudem seien sie nicht verpflichtet, Jahresplanungen einzureichen, sondern nur bei einem allfälligen Besuchstermin in diese Planungen Einsicht zu gewähren. Das Schulinspektorat habe es jedoch abgelehnt am 21. Juni 2023 in die Jahresplanung Einsicht zu nehmen.