H. Gegen diese Zwischenverfügung erhoben A.____ und B.____ am 5. November 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, die angefochtene Zwischenverfügung sei aufzuheben und die beantragte Sistierung des Verfahrens sowie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde seien zu bewilligen. Mit Urteil 100.2024.338 vom 24. Februar 2025 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerde ab. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit