{"Signatur": "BE_VB_002", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2025-06-03", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_002_2024-BKD-3009_2025-06-03.pdf", "URL": "https://www.bkd.be.ch/content/dam/bkd/dokumente/de/ueber-uns/dokumente/rechtsdienst/entscheid-nummer-2024-bkd-3009.pdf", "Checksum": "f5133869cb7382d37e460247ebd55633"}, "Scrapedate": "2026-03-18", "Num": ["2024.BKD.3009"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 03.06.2025 2024.BKD.3009"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture 03.06.2025 2024.BKD.3009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Bildungs- und Kulturdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Privatunterricht"}], "ScrapyJob": "446973/73/166", "Zeit UTC": "18.03.2026 01:21:38", "Checksum": "e7a4a7dd93921082ec281fe44c23afc1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 03.06.2025 2024.BKD.3009\nRegeste:\nPrivatunterricht\n\nHingegen wird nicht geprüft, ob das Schulinspektorat in der angefochtenen Verfügung zu Recht der\nBeschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen hat. Die Bildungs- und Kulturdirektion hat sich in\nder Zwischenverfügung vom 4. Oktober 2024 bereits ausführlich zur Interessenabwägung die aufschiebende Wirkung betreffend geäussert. Die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden\nWirkung wurde vom Verwaltungsgericht mit Urteil 100.2024.338 vom 24. Februar 2025 gestützt.\nA.____ und B.____ haben diesbezüglich im vorliegenden Verfahren keine zusätzlichen Argumente\nvorgebracht, die nicht bereits früher gewürdigt wurden.\n\n2.1 Rechtserheblicher Sachverhalt\n\nFolgender Sachverhalt ist unbestritten geblieben und den Akten zu entnehmen:\n\nIm Rahmen des Bewilligungsverfahrens haben A.____ und B.____ am 8. Februar 2022 Jahresplanungen für ihre Kinder D.____ und C.____ bis und mit Schuljahr 2024/2025 eingereicht (in Beilage 11\n[Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024). Am 21. Juni\n2023 führte das Schulinspektorat den jährlichen Kontrollbesuch bei A.____ und B.____ bzw. ihren\nKindern D.____ und C.____ durch (Dokument Checkliste Bewilligung und Besuch Privatunterricht\n[Beilage 34 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024]).\nDabei wurden vom Schulinspektorat Defizite festgestellt. Insbesondere konnte in mehreren Fächern\n\n4/14\n2024.BKD.3009\n\nanhand von Lernspuren der Kinder festgestellt werden, dass nur Kompetenzbereiche des Lehrplans\nabgedeckt werden (vgl. Dokument Checkliste Bewilligung und Besuch Privatunterricht [Beilage 34\n[Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024]). A.____ und\nB.____ wurden deshalb aufgefordert die Jahresplanungen für das kommende Schuljahr (2023/2024)\neinzureichen (vgl. E-Mail vom 30. Juni 2023 [in Beilage 35 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024]). Mit E-Mail vom 30. Juni 2023 (in Beilage 35 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024) teilten A.____ und\nB.____ mit, dass das Einreichen der Jahresplanung für das kommende Schuljahr nicht Bestandteil der\nihnen erteilten Bewilligung für den Privatunterricht sei. Zudem seien sie nicht verpflichtet, Jahresplanungen einzureichen, sondern nur bei einem allfälligen Besuchstermin in diese Planungen Einsicht zu\ngewähren. Das Schulinspektorat habe es jedoch abgelehnt am 21. Juni 2023 in die Jahresplanung\nEinsicht zu nehmen. Damit habe das Schulinspektorat auf sein Recht verzichtet. Mit Schreiben vom\n31. Juli 2023 (Beilage 36 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom\n12. Juli 2024) forderte das Schulinspektorat A.____ und B.____ schriftlich auf, die überarbeiteten (Jah-\nres-) Planungen in den Fächern Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Französisch, Bildnerisches Gestalten (BG), Technisches und Textiles Gestalten (TTG) und Musik bis am 11. August 2023 einzureichen. Es hielt dazu fest, dass aktuell unklar sei, wer das Fach Französisch unterrichte und wie die\nLücken in diesem Fach aufgearbeitet werden sollten. In den Fächern NMG, BG, TTG und Musik sei\nauf Grund der vorhandenen Lernspuren der Kinder nicht ersichtlich, dass die Kompetenzbereiche des\nLehrplans 21 vollständig abgedeckt würden. Das Schulinspektorat wies auch auf die mögliche Rechtsfolge (namentlich den Entzug der Bewilligung) hin, falls die Unterlagen nicht eintreffen würden. Mit\nSchreiben vom 7. August 2023 teilten A.____ und B.____ mit, dass das Schulinspektorat die Planungen bei ihnen vor Ort einsehen könne. Das Schulinspektorat solle sich für einen Termin bei ihnen\nmelden (Beilage 37 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli\n2024). Das Schulinspektorat teilte mit E-Mail vom 10. August 2023 A.____ und B.____ mit, dass sie\ndie Planungen einreichen müssten. Es hielt ausdrücklich fest, dass das Anbieten der Einsicht vor Ort\nnicht genüge, um die Pflichten aus der Bewilligung des Privatunterrichts zu erfüllen (Beilage 38 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024).\n\nDa in der Folge keine überarbeiteten Planungen eingereicht wurden, eröffnete das Schulinspektorat\nmit Schreiben vom 6. September 2023 das Verfahren betreffend Entzug der Bewilligung des Privatunterrichts und gewährte A.____ und B.____ diesbezüglich das rechtliche Gehör (Beilage 39 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024). Da A.____ und\nB.____ gegen den Schulinspektor ein Ausstandsgesuch einreichten, gewährte er ihnen mit Schreiben\nvom 23. Oktober 2023 eine Fristverlängerung für die Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs und sistierte das Verfahren betreffend Entzug der Bewilligung zum Privatunterricht (Beilage 43 [Vorakten Privatunterricht] zur Stellungnahme des Schulinspektorats vom 12. Juli 2024). Das Ausstandsgesuch\ngegen den Schulinspektor von A.____ und B.____ vom 30. September 2023 lehnte die Bildungs- und\n\n5/14\n2024.BKD.3009\n\nKulturdirektion mit Zwischenverfügung vom 30. Januar 2024 ab (Verfahren 2023.BKD.7672). Die dagegen erhobene Beschwerde von A.____ und B.____ wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons\nBern mit Urteil 100.2024.67 vom 6. Mai 2024 abgewiesen.\n\n"}