2.6 Fazit Im Ergebnis hat die Schulleitung A.____ zu Recht einen schriftlichen Verweis erteilt. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen. 3. Verfahrens- und Parteikosten Gestützt auf Art. 57 Abs. 1 Bst. b des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) sind in kantonalen personalrechtlichen Angelegenheiten das Verwaltungsverfahren wie auch das verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren kostenlos, weshalb vorliegend keine Verfahrenskosten zu er heben sind.