Die Schulleitung bringt vor, dass die Abteilungsrektorin damals klargestellt habe, dass ein solches Vorhaben nur in Absprache mit ihr in Betracht gezogen werden könne. Diese Aussage sei zudem gemacht worden, bevor der Schulleitung die Stellungnahme des Rechtsdienstes des MBA vorgelegen sei. Unterdessen würde die Abteilungsrektorin diese Aussage nicht mehr machen. 2.4.2 Würdigung