A.____ macht eine rechtsungleiche Behandlung geltend, indem die Abteilungsrektorin in einer der Klassenteamsitzungen vom 26. Januar 2023 das Vorhaben eines Lehrers und eines Klassenlehrers, jeweils drei Verspätungen als Absenz im Klassenbuch einzutragen, ausdrücklich gutgeheissen habe. Dies stehe im Widerspruch zum Vorwurf, bei Verspätungen Absenzen eingetragen zu haben, selbst dann, wenn dieser zutreffen würde.