dieser zusammenzuarbeiten, aufmerksam zu machen. Zudem ist die Massnahme zur Erreichung des Ziels erforderlich, um in Anbetracht der Verfehlungen eine genügende Warnwirkung zu erzielen. Die Erforderlichkeit des Verweises ergibt sich auch daraus, dass das Lehreranstellungsrecht keine mildere Disziplinarmassnahme vorsieht. Ein Verzicht auf die förmliche Disziplinarmassnahme und eine bloss informelle Rüge in Form einer Ermahnung oder Verwarnung müsste in Anbetracht der beschriebenen Umstände als nicht ausreichend betrachtet werden. Der schriftliche Verweis ist auch zumutbar. Er hat insbesondere weder vermögensrechtliche Folgen noch andere unmittelbare Auswirkungen auf A.____.