Die Disziplinarmassnahme muss zur Erreichung des spezifischen Disziplinarzwecks geeignet und erforderlich sein. Ausserdem muss sie von ihrer Schwere her in einem angemessenen Verhältnis zur Pflichtverletzung stehen (Pierre Tschannen/Markus Müller/Markus Kern, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Bern 2022, Rz. 936). A.____ wurde von der Schulleitung vorgängig mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass sie seine Wegweisungspraxis und seine Abwesenheitserfassung missbilligt. Der schriftliche Verweis stellt ein geeignetes Mittel dar, um A.____ auf seine Pflicht, Weisungen der Schulleitung zu befolgen und mit