Das wiederholte Wegweisen von Schülerinnen und Schülern ohne Skript aus dem Unterricht, dass wiederholte Erfassen der weggewiesenen Schülerinnen bzw. von verspätet zum Unterricht erscheinenden Schülerinnen und Schülern als abwesend im Klassenbuch entgegen der Anweisung der Schulleitung stellt nach dem Gesagten eine wiederholte Dienstpflichtverletzung dar, weshalb das Aussprechen eines Verweises grundsätzlich zulässig ist. 2.3.4 Verhältnismässigkeit