Wichtig sei, dass fristgerecht Absenzen gelöscht würden, wenn Schülerinnen und Schüler nicht die ganze Lektion abwesend gewesen seien. Weiter bringt er vor, dass ihm keine Beweise des Informatikdienstes für falsche Absenzenerfassung vorliegen würden. Als Lehrer hat A.____ die Anweisungen der Schulleitung zu befolgen. Dass er die Absenzen innert acht Tagen hätte löschen können, ist vor diesem Hintergrund irrelevant. Ausserdem ist es nicht die Aufgabe des Informatikdienstes des Gymnasiums, die Absenzenerfassung der Lehrkräfte zu überprüfen. Dafür ist die Schulleitung zuständig. A.____ kann somit aus seinem Vorbringen nicht zu seinen Gunsten ableiten.