Anlässlich des Gesprächs vom 23. Januar 2024 hat A.____ zudem ausdrücklich akzeptiert, dass seine Absenzenerfassung falsch war und hat sich dazu bereit erklärt, die Absenzenerfassung am Ende der Lektion zu korrigieren und abzuschliessen. A.____ bringt vor, dass es irrelevant sei, ob er eine Absenz eingetragen habe. Eintragungen könnten und dürften innert acht Tagen korrigiert werden. Es sei zum Beispiel nicht sinnvoll, bei zahlreichen Verspätungen während des Unterrichts laufend Eintragungen zu korrigieren. Wichtig sei, dass fristgerecht Absenzen gelöscht würden, wenn Schülerinnen und Schüler nicht die ganze Lektion abwesend gewesen seien.