dieser ergeht in einem Verwaltungsverfahren und wird als anfechtbare Verfügung erlassen (Hans-Ulrich Zürcher, Personalrecht, in: Markus Müller/Reto Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 3. Auflage, Bern 2021, Rz. 132). Der Verweis gehört zur Kategorie der Disziplinarmassnahmen und beinhaltet die formelle Rüge eines bestimmten Verhaltens, während eine informelle Rüge – Ermahnung oder Verwarnung – keine eigentliche Disziplinarmassnahme darstellt, sondern eine administrative Zurechtweisung von geringerer Intensität (BVR 2018 S. 413 E. 4.1).