Dies stelle einen Verstoss gegen die interne Absenzenordnung dar, indem das Ergreifen von pädagogischen Massnahmen zur Verhinderung von Verspätungen eine Aufgabe der Fachlehreperson sei. Unvollständig besuchte Lektionen im Klassenbuch als "abwesend" zu erfassen, sei nach der Auffassung der Schulleitung unzulässig. Die Schulleitung beurteile dieses Verhalten als Widerhandlung gegen ihre ausdrückliche Anweisung und damit als Pflichtverletzung. Durch dieses Verhalten sei zudem Würde und Ansehen der Schule partiell gefährdet. 2.3.2 Rechtliche Grundlagen