Die Schulleitung begründet ihren schriftlichen Verweis im Wesentlichen damit, dass A.____ in seinem Unterricht eine Praxis installiert habe, wonach er Schülerinnen und Schüler ohne Unterrichtsmaterial, zum Beispiel ohne Skript, aus dem Unterricht weise. Im persönlichen Gespräch vom 5. April 2023 habe die Schulleitung A.____ dargelegt, dass sie diese Praxis nicht stütze und er habe erklärt, dass er fortan darauf verzichten würde. Die Schulleitung habe nun aber festgestellt, dass A.____ entgegen dieser Abmachung nach den Herbstferien 2023 erneut Schülerinnen und Schüler ohne Material des