Diesbezüglich betonte A.____, dass er den Wünschen der Schulleitung entsprechen werde, indem er die Absenzenerfassung am Ende der Lektion korrigiere und abschliesse. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass er mit seiner bisherigen Praxis nicht gegen ein Reglement verstossen habe (Vorakten → Qualitäts-Defizite → Q- Defizite sir Protokoll Gespräch vom 23. Januar 2023). A.____ bestritt anlässlich des Gesprächs nicht, dass er entgegen der ausdrücklichen Anordnung der Schulleitung Wegweisungen ausgesprochen hat. Ausserdem hat er ausdrücklich akzeptiert, dass seine Absenzenerfassung falsch war. Er brachte nur vor, dass er dadurch gegen kein Reglement verstossen habe.