Die Schulleitung eröffnete A.____ am 19. Dezember 2023 anlässlich eines Gesprächs, sie erwäge, ihm einen schriftlichen Verweis zu erteilen. Daraufhin äusserte sich A.____ zum schriftlichen Verweis. Er stritt ab, Schülerinnen und Schüler weggewiesen zu haben und ihnen dafür eine Absenz gegeben zu haben. Weiter gab er an, dass er zum ersten Mal höre, dass er nicht eine Woche Zeit habe, um am Anfang der Lektion eingetragene Absenzen zu löschen. Bezüglich Ziffer 1 Buchstabe d des schriftlichen Verweises gab er an, dass diese nachweislich falsch sei. Abschliessend brachte A.____