Aus den Uhrzeiten der Abwesenheiten kann geschlossen werden, dass die Schülerinnen und Schüler erst nach Unterrichtsbeginn und deshalb teilweise verspätet eingetroffen sind. Betreffend die Schülerin gemäss dem ersten Lemma ist ausserdem aktenkundig, dass sie sich explizit bei A.____ gemeldet hat und als Grund für die angebliche Abwesenheit ausdrücklich angegeben hat, dass sie in diesen Lektionen anwesend gewesen sei (Vorakten → Absenzen / Wegweisungen → E-Mail vom 18. Dezember 2023 mit dem Betreff "Unerledigte Anwesenheiten / Abwesenheiten ELOKKLABU").