Die Abteilungsrektorin machte A.____ mit E-Mail vom 28. November 2023 mit Verweis auf die Absenzenordnung darauf aufmerksam, dass er im Klassenbuch keine Verspätungen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht festhalten solle. Das Erfassen von Absenzen im Klassenbuch für verspätet zum Unterricht erschienene Schülerinnen und Schüler stelle keine geeignete Massnahme im Sinne der Absenzenordnung dar und er solle einen anderen Weg finden, um Verspätungen festzuhalten. A.____ antwortete am 29. November 2023 auf diese E-Mail.